Aktuelles

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2024

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Leitfaden für Waldeigentümer bei Maßnahmen mit der Firma Amprion

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Bericht zur Jahreshauptversammlung

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Waldzustandsbericht Dr. Stockmann

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Jahreshauptversammlung Rückblick

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Waldzustandsbericht 2022

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Prachtkäferbefall an Eiche

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Investitionsprogramm Wald

Liebe Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer,

hier ein paar Infos aus dem Bundesministerium zum Investitionsprogramm Wald:

Der Waldumbau nimmt weiter Form an: Die Bundesregierung hat in ihrem Konjunkturpaket

unter anderem vereinbart, dass der Erhalt und die Bewirtschaftung der Wälder einschließlich

der Digitalisierung in der Forstwirtschaft und Investitionen in moderne Ausrüstung und

Technik für die Forstwirtschaft gefördert werden sollen.

Was genau wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in IT-Hard- und Software, Maschinen, Geräte, Zugpferde, Anlagen und Bauten, die in der nachhaltigen Forstwirtschaft und der mobilen Holzbearbeitung zum Einsatz kommen. Für die gesamte Investitionssumme gibt es einen Zuschuss von 40 Prozent. Der Restbetrag ist über einen zinsgünstigen Programmkredit der Landwirtschaftlichen Rentenbank zu finanzieren. Das Programm startet auf De-minimis-Basis und wird zeitgleich bei der EU-Kommission zur Notifizierung angemeldet.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden private und kommunale Forstbetriebe, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, forstliche Lohnunternehmer, forstliche Sachverständige und Forstbaumschulen.

Alle Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie unter:

https://www.rentenbank.de/bmel-zuschuesse/landwirtschaft/

Das Mindestvolumen beträgt 10.000 €!

In der sog. „Positivliste“ (siehe Link zur Rentenbank) stehen alle Hersteller deren Geräte etc. gefördert werden (u.a. auch Motorsägen). Die Positivliste wird regelmäßig erweitert.

Rein theoretisch kann auch ein Zusammenschluss der Waldbesitzer, wenn eine „Mindestanschaffung“ in Höhe von 10.000 € getätigt wird einen Antrag stellen.

Auf der Homepage der Rentenbank finden Sie alle weiteren relevanten Fragen beantwortet.

PEFC Urkunde 2023

Jahreshauptversammlung 2022

Verordnung des Landkreises Osnabrück zur Verhütung von Waldbränden im Landkreis Osnabrück vom 13.06.2023

26.11.2022 – PEFC Urkunde 2022 der Waldschutzgenossenschaft Melle (zum Download)

26.10.2021 – PEFC Urkunde 2021 der Waldschutzgenossenschaft Melle (zum Download)

15.02.2021 – PEFC Rechnung 2021 der Waldschutzgenossenschaft Melle (zum Download)

26.10.2020 – PEFC Urkunde 2020 der Waldschutzgenossenschaft Melle (zum Download)

21.02.2020 – PEFC Rechnung 2020 der Waldschutzgenossenschaft Melle (zum Download)

12.04.2020 – Rundschreiben Coronavirus-Pandemie

19.10.2019 – Einladung zur Jahreshauptversammlung